Die Taufe
In der Taufe sagt Gott dem Täufling seine Liebe zu. Mit der Taufe wird der Täufling auch in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen.
Getauft werden kann man in jedem Alter – als Kind genauso wie als Erwachsener. In den Evangelischen Kirchen werden meist Kinder bzw. Babys getauft. Für die Taufe braucht jedes Kind eine Patin/einen Paten. Die Eltern und die Paten sagen stellvertretend für das Kind Ja zum Glauben – später, bei der Konfirmation, wird das der Getaufte dann selbst tun. Die Taufe gilt ein Leben lang. Auch durch einen Kirchenaustritt wird sie nicht ungültig. Bei einem späteren Wiedereintritt oder bei Übertritt in eine andere christliche Kirche wird die Taufe nicht wiederholt.
Die Taufe findet entweder als eigene Feier (meist samstags) oder im Rahmen eines Sonntagsgottesdienstes statt.
Jeder Täufling bekommt einen Taufspruch. Das ist ein Bibelvers, der den Täufling leiten und begleiten soll. Er wird beim Gottesdienst vorgelesen und steht auf dem Taufschein. Für Kinder suchen Eltern bzw. Paten den Taufspruch aus, Erwachsene suchen ihn selbst aus.
Hilfe beim Aussuchen finden Sie hier: www.taufspruch.de


Konfirmation
Konfirmandenunterricht und Konfirmandenarbeit haben das Ziel, die Jugendlichen in einer ihnen gemäßen Art mit den zentralen Aussagen des christlichen Glaubens und dem Leben der Gemeinde vertraut zu machen und ihnen zu helfen, in eigener Verantwortung als Christen zu leben.
Die Trauung
Bei der kirchlichen Trauung stellen sich die Ehepartner unter Gottes Gebot und Gottes Verheißung. Dabei bringen sie zum Ausdruck, dass sie in ihrem Gegenüber den Menschen sehen, der ihnen von Gott anvertraut ist und dass sie ihr Leben lang beieinander bleiben wollen. Dass das gelingt, liegt nicht immer in unserer Hand und daher bittet das Ehepaar um Gottes Segen und die Begleitung Gottes an „guten und an schlechten Tagen“.
Trausprüche finden Sie beispielsweise unter www.trauspruch.de. Die dort zur Verfügung stehende Datenbank kann Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Bibelspruch für Ihre Trauung helfen.


Beerdigung
Wenn ein geliebter Mensch gestorben ist, befindet man sich in einer Ausnahmesituation.
Wir lassen Sie in dieser Ausnahmesituation nicht allein. Wir begleiten Sie beim Abschied und gestalten eine würdige und liebevolle Feier.
Schon einige Tage vor der Verabschiedung werden Sie als Angehörige/r zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, wo Sie (unter seelsorgerlicher Verschwiegenheit) alles erzählen können, was Sie belastet und bewegt oder was Ihnen für die Gestaltung der Beerdigung wichtig ist.
Jedes Mitglied der Evangelischen Kirche hat Anspruch auf eine evangelische Beerdigung oder Verabschiedung vor einer Kremation.
In der Regel kontaktiert die Bestattung das Pfarramt und vereinbart mit Ihnen und uns gemeinsam den Termin der Trauerfeier. Sie können sich aber auch jederzeit direkt an Ihren Pfarrer wenden.
Gemeindewechsel
Umzug – aber in der früheren Gemeinde bleiben.
Damit Sie auch nach dem Wegzug aus dem Gebiet Ihrer Pfarrgemeinde Gemeindemitglied Ihrer Pfarrgemeinde (Naßwald, Gloggnitz, Ternitz oder Neunkirchen) bleiben können, schicken sie dieses Formular ausgefüllt an Ihr zuständiges Pfarramt!
BLEIBEANTRAG Formular
Die Pfarrgemeinde frei wählen.
Sie wohnen woanders, möchten aber Mitglied unserer Pfarrgemeinde (Naßwald, Gloggnitz, Ternitz oder Neunkirchen) werden, schicken sie dieses Formular ausgefüllt an Ihr zuständiges Pfarramt!
WAHLANTRAG Formular
„Prüft alles und behaltet das Gute“ (1. Thessalonicher 5,21)
Jahreslosung 2025